Vorteile der Arbeitnehmer bei der betriebliche Krankenversicherung

Ihr Unternehmen bietet eine bKV? Dann sind Sie beim richtigen Arbeitgeber!

… Gesundheitsvorsorge auf neuem Niveau 

Entdecken Sie die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für Sie und Ihre Familie. Mit einer bKV erhalten Sie nicht nur Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, sondern auch zusätzliche Leistungen wie Familienabsicherung, steuerliche Absetzbarkeit und vieles mehr. Wir zeigen, wie eine bKV Ihr Wohlbefinden und das Ihrer Liebsten steigern kann. Leistungen, die nicht selbstverständlich sind und einen echten Mehrwert bieten!

Verbesserte Gesundheitsversorgung

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht Ihnen den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen, die über die reguläre Krankenversicherung hinausgehen.

Bis zu 60 verschiedene Gesundheitsleistungen können über ein Jahresbudget abgerechnet werden. Dazu gehören Zahnbehandlung, Zahnersatz, Brille, Naturheilverfahren, Massagen und vieles mehr.

Alternativ können verschiedene Krankenversicherungsbausteine vom Chef finanziert sein. Zum Beispiel Zahnzusatz, Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld.

Das trägt dazu bei, Ihre Gesundheit zu erhalten und medizinische Probleme frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu lösen.

Die Ergänzung von zusätzlichen medizinischen Assistenzleistungen in einer bKV unterstreicht den Aspekt der verbesserten Gesundheitsversorgung noch weiter. Dazu gehören beispielsweise der vereinfachte Zugang zu medizinischer Versorgung durch:

  • Die Unterstützung bei der Terminvereinbarung.
  • Der Zweitmeinungsservices.
  • Telemedizinische Beratungsdienste.
  • Digitale Arzttermine in bis zu 20 Sprachen
  • in der Regel auch für Ihre Familienangehörigen kostenfrei nutzbar.

Und hier der größtmögliche Nutzen für Sie:

KEINE Gesundheitsfragen bei der Anmeldung zur bKV. Das bedeutet:

  • Sie profitieren unabhängig von ihrem Gesundheitszustand von den zusätzlichen Leistungen
  • Sie müssen keine Bedenken hinsichtlich möglicher Ausschlüsse haben.
  • Keine Wartezeiten
  • Vorerkrankungen sind mitversichert

Familienabsicherung

Die bKV ermöglicht es der Familie, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Kinder optimal zu unterstützen, ohne sich um die finanziellen Aspekte sorgen zu müssen.

Eine bKV bietet oft die Möglichkeit, Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder in die Versicherung auf eigene Kosten mit einzubeziehen. Dies bedeutet, dass nicht nur Sie selbst, sondern auch ihre Familien Zugang zu zusätzlicher Gesundheitsversorgung ganz ohne, oder mit vereinfachten Gesundheits-Fragen zu einen unschlagbaren Preis, haben.

So sind, dank Ihrem Chef, Zusatzversicherungen abschließbar, zu denen Ihre Liebsten vielleicht im privaten Markt aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Zugriff (mehr) haben.

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Unser Ziel ist es, die Barrieren abzubauen und Unternehmen dabei zu helfen, ihre Benefit-Landschaften effektiver zu gestalten.

Zusätzliche Sicherheit

Eine bKV bietet Ihnen eine zusätzliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit und das Einkommen.

Durch rechtzeitige Vorsorge kann häufig Schlimmeres im Ansatz erkannt und verhindert werden.

Im Falle einer schweren Krankheit oder Verletzung können beispielsweise spezialisierte medizinische Leistungen oder Behandlungen in Anspruch genommen werden, die nicht von der regulären Krankenversicherung abgedeckt sind. Das optimiert nicht nur die medizinische Beitreibung, sondern bringt Patient und Patientin schneller wieder auf die Beine.

Steuerliche Absetzbarkeit

Beiträge zur bKV können von Arbeitnehmerseite steuerlich absetzbar sein.

Dies gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber nicht sowieso die kompletten Beiträge für Sie übernimmt.

Einige wichtige Aspekte, damit der steuerliche Vorteil auch garantiert ist, lauten dabei wie folgt:

  • Keine Doppelvergünstigung: Die bKV darf keine Leistungen abdecken, die bereits anderweitig steuerlich begünstigt sind, z.B. Leistungen, die bereits über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.
  • Voraussetzungen für den Abschluss: Die bKV muss vom Arbeitgeber für alle Mitarbeiter oder für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern abgeschlossen werden, nicht individuell von jedem Arbeitnehmer.
  • Arbeitgeberbeteiligung: Der Arbeitgeber muss einen Teil der Beiträge zur bKV übernehmen. Die Höhe dieser Beteiligung kann variieren, aber sie muss ausreichend sein, um die steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.
  • Übliche Vorsorgeaufwendungen: Die Beiträge zur bKV müssen als übliche Vorsorgeaufwendungen anzusehen sein. Dies bedeutet, dass sie im Rahmen der üblichen Versorgungsleistungen liegen und nicht als außergewöhnlich hoch gelten dürfen.
  • Bestimmte Höchstgrenzen: Es gibt bestimmte Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur bKV. Diese können sich je nach individueller Situation und gesetzlichen Bestimmungen ändern.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Regelungen und Bedingungen nicht nur ändern können, sondern auch abhängig von bestimmten Tarifen sind. Diese sind ebenso individuell wie Unternehmen und dessen Mitarbeitende selbst. Daher ist es ratsam, sich von einem Fachexperten beraten zu lassen, um genaue Informationen zu erhalten, die auf die jeweilige Situation zutreffen. Wir unterstützen hier gerne.